Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Neidenfels ist bemüht, die Webseite neidenfels.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

Die Webseite neidenfels.de ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

  • PDF-Dokumente sind gegebenenfalls nicht barrierefrei
  • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte
  • Nicht alle Formularfelder sind mit zugehörigen Labels versehen
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen
  • Audio- und Videoinhalte sind teilweise nicht barrierefrei

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von neidenfels.de auffallen, können Sie jederzeit gerne per E-Mail mit uns in Verbindung treten.

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Kontakt“ bzw. per E-Mail der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von neidenfels.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 16 5342
Telefax: 06131 16 17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Internet: www.lb.rlp.de